Startseite Gast-Login Direktbuchung Kontakt
travel_explore
Segeln Nordsee

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt und darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung möglich.

b) Wenn die Ferienwohnung mit einem Telefon ausgestattet ist, werden ggf. anfallende Gebühren dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

c) Sofern Ihnen Fahrräder, Bollerwagen o.ä. kostenfrei zur Verfügung stehen, besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn diese durch einen technischen Defekt (z.B. durch Vormieter) nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Preis/Bezahlung

Der Mietpreis ist im Mietvertrag benannt. Vom Mietpreis sind 20% innerhalb von sieben Kalendertagen nach Buchung als Anzahlung auf unser Bankkonto zu überweisen. Der Restbetrag (80%) ist bis zu 14 Tage vor Anreise auf unser Bankkonto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Barzahlung bei Anreise verlangt werden. Wir behalten uns vor, insb. bei kurzfristigen Vermietungen oder Langzeitbelegungen, abweichende Zahlungsmodalitäten zu bestimmen.

3. An- und Abreise

a) Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe kann sowohl vor Ort als auch im Büro erfolgen.

b) Dem Mieter wird ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Mietobjekt und das Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat unverzüglich nach dem Einzug eventuelle Schäden oder Unreinheiten zu melden. Schäden, Mängel oder Verluste, die während der Mietzeit entstehen, hat der Mieter unverzüglich mitzuteilen und haftet für diese im vollen Umfang. Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keiner Haftung übernommen.

c) Bei Verlust von Schlüsseln durch den Mieter haftet dieser für alle sich daraus ergebenden Ersatzbeschaffungs- oder sonstigen Kosten.

d) Am Tag der Abreise muss das Mietobjekt bis 10:00 Uhr geräumt sein. Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank und die Spülmaschine sind zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist gereinigt zurückzustellen. Der Hausmüll ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Die Betten sind abzuziehen und die ggf. geliehene Wäsche ist im Badezimmer zu deponieren. Alle Türen und Fenster sind zu schließen. Die Fahrräder, Bollerwagen und sämtliche anderen Dinge sind an Ihren Ursprungsstandort zurückzustellen.

e) Nutzung des Kfz- Abstellplatzes auf eigene Gefahr.

f) Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keiner Haftung übernommen.

4. Internetnutzung

Sofern eine, ggf. auch kostenfreie, Internetnutzung, bspw. per W-LAN, möglich ist, so ist eine Weitergabe oder Veröffentlichung des W-LAN Schlüssels an Dritte untersagt. Für Schäden, die durch Missbrauch (z.B. Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte, illegaler Downloads etc.) des zur Verfügung gestellten Netzes entstehen, haftet ausschließlich der Mieter. Die Sicherung des Computers gegen Viren, Spyware, Trojaner, etc. liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters. Für eventuell auftretende Schäden, die aus der Benutzung des bereitgestellten Netzes resultieren, wird keine Haftung übernommen. Die Nutzungsvereinbarung des Netzes wird ggf. gesondert vom Mieter mit Datum und Uhrzeit bei An- und Abreise unterzeichnet. Der Vermieter und/oder wir sind berechtigt, die Art, Umfang und Nutzung des Internet technisch einzugrenzen. Die Funktionsfähigkeit des Internetzugangs wird nicht garantiert.

5. Kurbeitrag

Der Kurbeitrag wird gemäß der gültigen Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn durch uns vom Mieter eingenommen und abgeführt. Im Gegenzug erhält der Mieter die Kurkarten. Die Höhe des Kurbeitrags ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde.

6. Kündigung/Stornierung

a) Der Vermieter und/oder wir können in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm- oder Brandschaden, etc.), bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

b) Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund (Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen etc.) nicht anreisen kann. Der Mieter muss also ggf. die Miete zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzt. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts sind anzurechnen. Sofern eine Neuvermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter 20% des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Sofern eine Neuvermietung nicht gelingt, gilt die folgende Kostenstaffel: 20 % des Reisepreises bei Stornierung ab sofort nach Buchung, 30 % des Reisepreises bei Stornierung bis vier Wochen vor Reiseantritt, 50 % des Reisepreises bei Stornierung bis zwei Wochen vor Reiseantritt und 100 % des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt.

c) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

7. Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Streichungen im Vertrag sind unwirksam, wenn sie nicht durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

b) Wir setzen den Mieter davon in Kenntnis, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig speichern und verarbeiten. Die Daten werden nur geschäftsnotwendig genutzt.

c) Als Gerichtsstand wird 26506 Norden vereinbart.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.